Aktuelles
Altersgerecht umbauen – Barrierereduzierung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat bekannt gegeben, dass die Fördermittel des Programms „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ für das Jahr 2026 vollständig ausgeschöpft sind.Bis zum 30. Juli 2026 wurden Förderzusagen für rund 21.400 Anträge und etwa 26.800 Wohneinheiten erteilt. Das Fördervolumen belief sich auf insgesamt 46,1 Millionen Euro. Bereits eingereichte Anträge werden derzeit noch bearbeitet.Auswirkungen für SHK-BetriebeDie hohe Nachfrage unterstreicht die wachsende Bedeutung barrierearmer und barrierefreier Badumbauten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bleibt dieser Bereich weiterhin ein wichtiger Markt für das SHK-Handwerk.Kunden, die aktuell einen Badumbau mit Unterstützung aus dem Förderprogramm planen, sollten darüber informiert werden, dass für das laufende Jahr keine neuen Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Eine Antragstellung ist derzeit daher nur eingeschränkt beziehungsweise im Rahmen möglicher zukünftiger Programmfortsetzungen relevant.Ausblick auf 2027Ob das Förderprogramm im Jahr 2027 fortgeführt wird, ist derzeit noch offen. Nach aktuellen Angaben des Bundesbauministeriums sind im bisherigen Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2027 zunächst keine weiteren Mittel für das Programm vorgesehen.Verbindliche Aussagen zur zukünftigen Ausgestaltung und Finanzierung können jedoch erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages getroffen werden. Mit einer Entscheidung wird voraussichtlich Ende November beziehungsweise Anfang Dezember 2026 gerechnet.EmpfehlungWir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben, Kunden frühzeitig über die aktuelle Fördersituation zu informieren und geplante Maßnahmen gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten zu kalkulieren. Gleichzeitig lohnt es sich, die weiteren politischen Entscheidungen zur Förderung barrierereduzierender Umbauten aufmerksam zu verfolgen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die neue Heizungsförderung beschlossen. Die neuen Bedingungen gelten ab sofort. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Antragstellung bei der KfW:
Portal-Pause: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) vorübergehend ab, um das System auf die neuen Regeln umzustellen.
Überlastung droht: Aus Fach- und Herstellerkreisen heißt es, dass das Portal wegen des hohen Andrangs bereits jetzt überlastet oder für Fachpersonen schwer erreichbar ist.
Alte vs. neue Regeln: Anträge nach den alten Förderregeln sind in Kürze nicht mehr möglich. Nach der Pause gelten im Portal sofort die neuen Konditionen.
Was gilt für bereits laufende Projekte?
Schon bewilligt? Wenn Sie bereits einen offiziellen Förderbescheid haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Für Sie gelten die alten Konditionen – auch wenn die neue Heizung noch nicht eingebaut ist.
Wichtig: Eine reine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) reicht dafür nicht aus. Es muss der finale Förderbescheid vorliegen.
Alle anderen müssen ihre Anträge nach der Wiedereröffnung des Portals zu den neuen Bedingungen stellen.
Erfolgreicher Auftakt: Volles Haus beim ersten Workshop der HandwerkerFrauen
Erfolgreicher Auftakt: Volles Haus beim ersten Workshop der HandwerkerFrauen
Vor Kurzem fand unser allererster Workshop für die HandwerkerFrauen statt – und das Thema „Arbeitsrecht im Handwerksalltag“ hätte nicht besser gewählt sein können.
Das Seminar war bis auf den letzten Platz ausgebucht. Neben der Vermittlung von rechtlichen Grundlagen stand vor allem der Praxisbezug im Vordergrund. Gemeinsam haben wir typische Situationen aus dem Arbeitsalltag analysiert und konkrete Lösungen erarbeitet.
Die Teilnehmerinnen nutzten die Gelegenheit intensiv, um spezifische Fragen zu ihren eigenen Betrieben zu stellen. Der rege Austausch und die gegenseitige Unterstützung haben gezeigt, wie wichtig eine starke Plattform und das Netzwerken unter Frauen im Handwerk sind.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmerinnen für das große Interesse, die produktiven Diskussionen und das durchweg positive Feedback.
Ausblick: Wir planen bereits die nächsten Veranstaltungen. Halten Sie unsere Webseite im Blick, um die kommenden Termine nicht zu verpassen!
Heizungsförderung KfW 458, 459, 522
KfW-Antragsportal wird vorübergehend abgeschaltet
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die neue Heizungsförderung beschlossen. Die neuen Bedingungen gelten ab sofort. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Antragstellung bei der KfW:
Portal-Pause: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) vorübergehend ab, um das System auf die neuen Regeln umzustellen.
Überlastung droht: Aus Fach- und Herstellerkreisen heißt es, dass das Portal wegen des hohen Andrangs bereits jetzt überlastet oder für Fachpersonen schwer erreichbar ist.
Alte vs. neue Regeln: Anträge nach den alten Förderregeln sind in Kürze nicht mehr möglich. Nach der Pause gelten im Portal sofort die neuen Konditionen.
Was gilt für bereits laufende Projekte?
Schon bewilligt? Wenn Sie bereits einen offiziellen Förderbescheid haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Für Sie gelten die alten Konditionen – auch wenn die neue Heizung noch nicht eingebaut ist.
Wichtig: Eine reine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) reicht dafür nicht aus. Es muss der finale Förderbescheid vorliegen.
Alle anderen müssen ihre Anträge nach der Wiedereröffnung des Portals zu den neuen Bedingungen stellen.
Über uns
Unsere Innung ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, die Betriebe der SHK – Gewerke auf freiwilliger Basis zu einer starken Solidargemeinschaft vereint.
Die Innung ist Ihr Partner
Es gehört schon seit vielen Jahren zu den Traditionen im Handwerk, dass sich Handwerker in eigenständigen Organisationen zusammengeschlossen haben, um ihre eigenen Interessen zu vertreten. Von der Zahl der Innungsmitglieder und deren Bereitschaft zu aktiver Mitarbeit hängt es ab, ob sich die Handwerksinnung auch in Zukunft als eine moderne Organisation präsentieren kann, die sich überall dort Gehör verschafft, wo es zum Wohle des Handwerks wichtig und notwendig erscheint.
Sie bilden Lehrlinge aus
Fragen zur Ausbildung, Meinungsverschiedenheiten zwischen Lehrling und Chef, Berufsschulprobleme – immer ist die Innung Ihr Ansprechpartner, Ihre „Service-Station“ im handwerklichen Berufsalltag.
Sie und Ihre Mitarbeiter müssen sich fortbilden
Wer anders als Ihre Innung kann Sie umfassender unterrichten, wenn es um Ihre ureigenen betrieblichen Belange geht. Gezielte Information ist darum eine wichtige Aufgabe der Innung und ein Pluspunkt für Sie als Innungsmitglied.
Die Innung ist ständiger Informationsvermittler: Neben Kursen, Seminaren und Vorträgen bieten Innungen laufend Fortbildungsmaßnahmen an.
Wer anders als Ihre Innung kann Sie umfassender unterrichten, wenn es um Ihre ureigenen betrieblichen Belange geht. Gezielte Information ist darum eine wichtige Aufgabe der Innung und ein Pluspunkt für Sie als Innungsmitglied.
Hier ist die Innung in Verbindung mit der Kreishandwerkerschaft ständiger Informationsvermittler: Neben Kursen, Seminaren und Vorträgen bieten Innungen und Kreishandwerkerschaften laufend Fortbildungsmaßnahmen an.
Die Geschäftsstelle der Innung oder der Kreishandwerkerschaft ist als „Rathaus des Handwerks“ für den aufgeschlossenen und zielstrebigen Handwerksunternehmer unentbehrlich. Als Innungsmitglied stehen Ihnen die Tore der Handwerksorganisation jederzeit offen.
Sie benötigen Tarifinformationen
Wichtig für Sie als Unternehmer ist es, über alle neuen Tarifabschlüsse auf dem Laufenden zu sein. Als Mitglied der Innung erhalten Sie unverzüglich die neuen Tarifverträge. So haben Sie jederzeit den verlässlichen Text parat und gehen unerfreulichen Störungen des Betriebsfriedens aus dem Wege.
Wichtig für Sie als Unternehmer ist es, über alle neuen Tarifabschlüsse auf dem Laufenden zu sein. Als Mitglied der Innung erhalten Sie unverzüglich die neuen Tarifverträge. So haben Sie jederzeit den verlässlichen Text parat und gehen unerfreulichen Störungen des Betriebsfriedens aus dem Wege.
Sie wollen Ihr Recht in guten Händen wissen
Zuverlässiger Rat und erfahrene Prozessvertretung in Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten, das sind teilweise Dienstleistungen der Innung und der Landesinnungsverbände, die Sie als Unternehmer von unerfreulichen zeitlichen und seelischen Belastungen freihalten.
Sie allein sind gegen Schwarzarbeit machtlos
Die Innung tut alles, um die Schwarzarbeit – immer öfter auch als „Schattenwirtschaft“ gebrandmarkt – wirksam zu bekämpfen. Sie hilft damit auch, die wirtschaftliche Existenz Ihres Betriebes zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.
Sie brauchen eine günstige Altersversorgung
Das Versorgungswerk ist eine attraktive Zusatzleistung der umfassenden Angebotspalette der Handwerksinnung und bringt Ihnen als Mitglied eine Reihe finanzieller Vorteile, über die Sie sich bei Ihrer Innung ausführlich informieren lassen sollten.
Das Versorgungswerk ist eine attraktive Zusatzleistung der umfassenden Angebotspalette der Handwerksinnung und bringt Ihnen als Mitglied eine Reihe finanzieller Vorteile, über die Sie sich bei Ihrer Innung ausführlich informieren lassen sollten.
Sie suchen preiswerte Einkaufsquellen
Die Förderung des Genossenschaftswesens im Handwerk ist eine weitere wichtige Aufgabe der Innung, von der Sie als Mitglied manche Vorteile haben, z. B. Material- und Produktgewährleistungen von Herstellern ausschließlich für Innungsmitglieder, zusätzliche Rabatte zum ausgehandelten beim Kauf von Neuwagen, etc.
Die Förderung des Genossenschaftswesens im Handwerk ist eine weitere wichtige Aufgabe der Innung, von der Sie als Mitglied manche Vorteile haben, z. B. Material- und Produktgewährleistungen von Herstellern ausschließlich für Innungsmitglieder, zusätzliche Rabatte zum ausgehandelten beim Kauf von Neuwagen, etc.
Sie brauchen eine starke Berufsvertretung
In Landkreisen und Gemeinden verschafft sich sicher nur eine starke Handwerksorganisation Gehör. Mit Ihrem Beitritt zur Innung sorgen Sie für diese Stärke und tragen so zur Förderung der Handwerkswirtschaft in Ihrem regionalen Umfeld bei.
In Landkreisen und Gemeinden verschafft sich sicher nur eine starke Handwerksorganisation Gehör. Mit Ihrem Beitritt zur Innung sorgen Sie für diese Stärke und tragen so zur Förderung der Handwerkswirtschaft in Ihrem regionalen Umfeld bei.
Sie wünschen sich Ihr Handwerk ins richtige Licht gerückt
Als Mitglied der Innung sind Sie eingebunden in die zahlreichen Aktivitäten von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die das Ansehen Ihres Berufsstandes insgesamt heben, gleichzeitig aber auch Ihre speziellen Angebote und Leistungen für die Bevölkerung verdeutlichen. Das einheitliche Innungslogo ist z. B. eine Möglichkeit, der Bevölkerung Qualität und hohen Standard zu zeigen.
Als Mitglied der Innung sind Sie eingebunden in die zahlreichen Aktivitäten von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, die das Ansehen Ihres Berufsstandes insgesamt heben, gleichzeitig aber auch Ihre speziellen Angebote und Leistungen für die Bevölkerung verdeutlichen. Das einheitliche Innungslogo ist z. B. eine Möglichkeit, der Bevölkerung Qualität und hohen Standard zu zeigen.
Sie wollen auch mal feiern
Wer einerseits hart arbeiten muss, wer als Unternehmer Verantwortung trägt für Betrieb und Mitarbeiter, der darf andererseits ganz ohne Frage auch einmal unbeschwert feiern. Als Mitglied der Innung haben Sie auch dazu bei verschiedenen Veranstaltungen Gelegenheit. (Ausfahrten, Gruppenreisen, überfachliche Seminare, Erfahrungsaustausch)
Wer einerseits hart arbeiten muss, wer als Unternehmer Verantwortung trägt für Betrieb und Mitarbeiter, der darf andererseits ganz ohne Frage auch einmal unbeschwert feiern. Als Mitglied der Innung haben Sie auch dazu bei verschiedenen Veranstaltungen Gelegenheit. (Ausfahrten, Gruppenreisen, überfachliche Seminare, Meisterfrauen-Veranstaltungen, Erfahrungsaustausch)
Werden Sie Mitglied in dieser starken Solidargemeinschaft!
Wir freuen uns auf Sie.
Die Innung kostet Geld
Aber wussten Sie auch, dass man mit der Innung Geld einsparen kann? Wie?
Durch die Nutzung von Rahmenverträgen, welche günstigste Konditionen durch die große Mitgliederzahl ermöglichen.
Vorteile einer Innungsmitgliedschaft
Diese Leistungen der SHK-Verbandsorganisation können von allen angeschlossenen Innungsfachbetrieben in Sachsen genutzt werden:
- Sie können unser Handwerkszeichen, den Eckring, gewerblich verwenden. Das Eckring-Logo mit innenliegender Schrift ist 66% der sächsischen Hauseigentümer bekannt.
- Innungsmitgliedschaft schützt vor SoKa Bau, SoKa Dachdecker und Bau-Mindestlohn
- Der Tarifvertrag des Fachverbandes SHK Sachsen mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) bietet arbeitsrechtliche Vorteile. Unsere Kündigungsfristen sind z.B. gegenüber dem BGB bis zu 3 Monate kürzer.
- Kollegiale Arbeitnehmerüberlassung auf tarifvertraglicher Basis ermöglicht nur Innungsfachbetrieben zwischenbetrieblichen Personalaustausch.
- Haftungsübernahmevereinbarungen des ZVSHK mit 85 namhaften Herstellern
- Innungsmitglieder erhalten durch regelmäßige Newsletter wichtige Informationsvorteile
- Innungsmitglieder haben gegenüber Nichtinnungsmitgliedern geringere Teilnahmegebühren bei Weiterbildungs- und Schulungsveranstaltungen
- Innungsmitglieder nutzen kostenlose Beratung über die Rechtshotline einer renommierten Anwaltskanzlei
- Innungsfachbetriebe im FV erhalten zur Erlangung und zum Nachweis der Fachbetriebseigenschaft nach § 19 I WHG und § 22 Sächs. VawS über unsere Landesstelle der SHK- Überwachungsgemeinschaft 50 % Beitragsrabatt
- Mehrere hundert Formulare, Informationen, Fachliteratur und SHK-Werbemittel
- SHK-Innungsbetriebe im FV erhalten die Fachzeitschrift SHT kostenlos und sparen den jährlichen Bezugspreis von 94 Euro
- Der Stundensatz-Service hilft bei der Ermittlung der Kalkulationswerte
- Der Fördermittelservice unterstützt Sie bei der Endkundenberatung
- Der Versicherungsservice mit unabhängigen SHK-Fachmaklern aus Sachsen spart Versicherungskosten.
Unser Vorstand
Unser Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
Uwe Bräutigam
Obermeister
braeutigam@chemnitz-shk.de
Norman Borchers
stellvertretender Obermeister
borchers@chemnitz-shk.de
Weitere Vorstandsmitglieder, Geschäftsstellenleitung
Harry Schieck
Rene Eckhardt
Hendrik Haase
Dominik Böhme
Stefan Müller
Grit Donat
Ausschüsse
Die Ausschüsse dienen der Beratung und Information unserer Innungsmitglieder sowie der Schlichtung von Streitigkeiten mit Kunden und Lehrlingen.
| Ortsinstallateurausschuss/ Landesinstallateurausschuss |
Uwe Bräutigam, Hendrik Haase Harry Schieck |
| Rechnungsprüfungsausschuss | Heiko Kieke Heiko Julius |
| Gesellenausschuss | Helge Geiler |
| Meisterprüfungsausschuss | Hendrik Haase Uwe Bräutigam Jens Herrmann |
Sachverständige
| Heizung & Sanitär | Hendrik Haase haase.planer.sachverstaendiger@gmail.com |
| Heizung | Jens Herrmann herrmann.jk@t-online.de |
| Sanitär | Uwe Teistler info@teistler.net |
Mitgliederliste
Ihre Innung steht Ihnen im betrieblichen Alltag stets zur Seite und unterstützt Sie mit aller Kraft, damit Sie von der Macht einer starken Gemeinschaft profitieren.
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