Heizungsförderung KfW 458, 459, 522
KfW-Antragsportal wird vorübergehend abgeschaltet
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die neue Heizungsförderung beschlossen. Die neuen Bedingungen gelten ab sofort. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Antragstellung bei der KfW:
    • Portal-Pause: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) vorübergehend ab, um das System auf die neuen Regeln umzustellen.
    • Überlastung droht: Aus Fach- und Herstellerkreisen heißt es, dass das Portal wegen des hohen Andrangs bereits jetzt überlastet oder für Fachpersonen schwer erreichbar ist.
    • Alte vs. neue Regeln: Anträge nach den alten Förderregeln sind in Kürze nicht mehr möglich. Nach der Pause gelten im Portal sofort die neuen Konditionen.

Was gilt für bereits laufende Projekte?
    • Schon bewilligt? Wenn Sie bereits einen offiziellen Förderbescheid haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Für Sie gelten die alten Konditionen – auch wenn die neue Heizung noch nicht eingebaut ist.
    • Wichtig: Eine reine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) reicht dafür nicht aus. Es muss der finale Förderbescheid vorliegen.
    • Alle anderen müssen ihre Anträge nach der Wiedereröffnung des Portals zu den neuen Bedingungen stellen.
    • Ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html