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Altersgerecht umbauen – Barrierereduzierung

Altersgerecht umbauen – Barrierereduzierung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat bekannt gegeben, dass die Fördermittel des Programms „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ für das Jahr 2026 vollständig ausgeschöpft sind.Bis zum 30. Juli 2026 wurden Förderzusagen für rund 21.400 Anträge und etwa 26.800 Wohneinheiten erteilt. Das Fördervolumen belief sich auf insgesamt 46,1 Millionen Euro. Bereits eingereichte Anträge werden derzeit noch bearbeitet.Auswirkungen für SHK-BetriebeDie hohe Nachfrage unterstreicht die wachsende Bedeutung barrierearmer und barrierefreier Badumbauten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bleibt dieser Bereich weiterhin ein wichtiger Markt für das SHK-Handwerk.Kunden, die aktuell einen Badumbau mit Unterstützung aus dem Förderprogramm planen, sollten darüber informiert werden, dass für das laufende Jahr keine neuen Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Eine Antragstellung ist derzeit daher nur eingeschränkt beziehungsweise im Rahmen möglicher zukünftiger Programmfortsetzungen relevant.Ausblick auf 2027Ob das Förderprogramm im Jahr 2027 fortgeführt wird, ist derzeit noch offen. Nach aktuellen Angaben des Bundesbauministeriums sind im bisherigen Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2027 zunächst keine weiteren Mittel für das Programm vorgesehen.Verbindliche Aussagen zur zukünftigen Ausgestaltung und Finanzierung können jedoch erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages getroffen werden. Mit einer Entscheidung wird voraussichtlich Ende November beziehungsweise Anfang Dezember 2026 gerechnet.EmpfehlungWir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben, Kunden frühzeitig über die aktuelle Fördersituation zu informieren und geplante Maßnahmen gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten zu kalkulieren. Gleichzeitig lohnt es sich, die weiteren politischen Entscheidungen zur Förderung barrierereduzierender Umbauten aufmerksam zu verfolgen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die neue Heizungsförderung beschlossen. Die neuen Bedingungen gelten ab sofort. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Antragstellung bei der KfW:
Portal-Pause: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) vorübergehend ab, um das System auf die neuen Regeln umzustellen.
Überlastung droht: Aus Fach- und Herstellerkreisen heißt es, dass das Portal wegen des hohen Andrangs bereits jetzt überlastet oder für Fachpersonen schwer erreichbar ist.
Alte vs. neue Regeln: Anträge nach den alten Förderregeln sind in Kürze nicht mehr möglich. Nach der Pause gelten im Portal sofort die neuen Konditionen.
Was gilt für bereits laufende Projekte?
Schon bewilligt? Wenn Sie bereits einen offiziellen Förderbescheid haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Für Sie gelten die alten Konditionen – auch wenn die neue Heizung noch nicht eingebaut ist.
Wichtig: Eine reine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) reicht dafür nicht aus. Es muss der finale Förderbescheid vorliegen.
Alle anderen müssen ihre Anträge nach der Wiedereröffnung des Portals zu den neuen Bedingungen stellen.

Erfolgreicher Auftakt: Volles Haus beim ersten Workshop der HandwerkerFrauen

Erfolgreicher Auftakt: Volles Haus beim ersten Workshop der HandwerkerFrauen

Erfolgreicher Auftakt: Volles Haus beim ersten Workshop der HandwerkerFrauen

Vor Kurzem fand unser allererster Workshop für die HandwerkerFrauen statt – und das Thema „Arbeitsrecht im Handwerksalltag“ hätte nicht besser gewählt sein können.
Das Seminar war bis auf den letzten Platz ausgebucht. Neben der Vermittlung von rechtlichen Grundlagen stand vor allem der Praxisbezug im Vordergrund. Gemeinsam haben wir typische Situationen aus dem Arbeitsalltag analysiert und konkrete Lösungen erarbeitet.
Die Teilnehmerinnen nutzten die Gelegenheit intensiv, um spezifische Fragen zu ihren eigenen Betrieben zu stellen. Der rege Austausch und die gegenseitige Unterstützung haben gezeigt, wie wichtig eine starke Plattform und das Netzwerken unter Frauen im Handwerk sind.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmerinnen für das große Interesse, die produktiven Diskussionen und das durchweg positive Feedback.

Ausblick: Wir planen bereits die nächsten Veranstaltungen. Halten Sie unsere Webseite im Blick, um die kommenden Termine nicht zu verpassen!

Heizungsförderung KfW 458, 459, 522

Heizungsförderung KfW 458, 459, 522

KfW-Antragsportal wird vorübergehend abgeschaltet

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat die neue Heizungsförderung beschlossen. Die neuen Bedingungen gelten ab sofort. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Antragstellung bei der KfW:
Portal-Pause: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) vorübergehend ab, um das System auf die neuen Regeln umzustellen.
Überlastung droht: Aus Fach- und Herstellerkreisen heißt es, dass das Portal wegen des hohen Andrangs bereits jetzt überlastet oder für Fachpersonen schwer erreichbar ist.
Alte vs. neue Regeln: Anträge nach den alten Förderregeln sind in Kürze nicht mehr möglich. Nach der Pause gelten im Portal sofort die neuen Konditionen.
Was gilt für bereits laufende Projekte?
Schon bewilligt? Wenn Sie bereits einen offiziellen Förderbescheid haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Für Sie gelten die alten Konditionen – auch wenn die neue Heizung noch nicht eingebaut ist.
Wichtig: Eine reine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) reicht dafür nicht aus. Es muss der finale Förderbescheid vorliegen.
Alle anderen müssen ihre Anträge nach der Wiedereröffnung des Portals zu den neuen Bedingungen stellen.