Neues Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt die Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes grundsätzlich. Sie versprechen mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und bessere Umsetzbarkeit bei der Heizungsmodernisierung. Entscheidend bleibt jedoch die konkrete Ausgestaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Wichtig für das SHK-Handwerk ist vor allem die zugesagte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029. Sie schafft Planungssicherheit für Eigentümer und Fachbetriebe.

Zu den zentralen Punkten der Eckpunkte zählen:

Keine Pflicht zum Austausch funktionierender Heizungen.

Mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl neuer Heizsysteme.

Wegfall der 65-Prozent-EE-Vorgabe und bestimmter Betriebsverbote.

Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig, müssen aber künftig steigende Anteile klimafreundlicher Energien nutzen (Grüngasquote ab 2028, Biotreppe ab 2029).

Ausbau und fairere Preisgestaltung bei Fernwärme.

Vereinfachte kommunale Wärmeplanung, besonders für kleinere Kommunen.

Keine neuen individuellen Sanierungspflichten für Bestandsgebäude; Neubauten müssen ab 2030 den Nullemissionsstandard erfüllen.

„Gut, dass endlich Eckpunkte vorliegen. Entscheidend ist nun, dass die Förderkulisse stabil bleibt und Betriebe wie Eigentümer sich darauf verlassen können“, betont Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK.

Der Verband will den weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv begleiten, um ein praxistaugliches und planungssicheres Regelwerk für Handwerk und Eigentümer zu erreichen.